Anmeldung und Aufnahme

Schülerinnen und Schüler, die das Berufliche Gymnasium besuchen wollen, werden von den Erziehungsberechtigten bis spätestens Mitte Februar bei der bisher besuchten Schule angemeldet (Anmeldeformular).

Bewerberinnen und Bewerber, die nicht unmittelbar von der Schule, in der sie den Mittleren Bildungsabschluss erworben haben, in das Berufliche Gymnasium übergehen, haben ihre Aufnahme bei dem Beruflichen Gymnasium bis spätestens 1. März zu beantragen.

Bewerberinnen und Bewerber, die das 19. Lebensjahr bzw. mit abgeschlossener Berufsausbildung das 21. Lebensjahr vollendet haben, benötigen zur Aufnahme in das Berufliche Gymnasium zusätzlich eine Sondergenehmigung und Einzelfallprüfung.