Zugangsvoraussetzungen

Die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium setzt einen Mittleren Abschluss voraus, der nachgewiesen werden kann durch:

  1. Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder
  2. ein Abschlusszeugnis der Realschule oder
  3. ein Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule oder
  4. ein Fachschulreifezeugnis der Berufsaufbauschule oder
  5. ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.