Zugangsvoraussetzungen
Die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium setzt einen Mittleren Abschluss voraus, der nachgewiesen werden kann durch:
- Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder
- ein Abschlusszeugnis der Realschule oder
- ein Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule oder
- ein Fachschulreifezeugnis der Berufsaufbauschule oder
- ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.