Zweijährige Berufsfachschule zum Mittleren Abschluss
Die Anmeldung an den Kaufmännischen Schulen erfolgt nach vorheriger Beratung der Eltern und der Schülerinnen und Schüler durch die Eltern über die bisher besuchte Schule bis spätestens 30. April.
Der Anmeldung sind das letzte Halbjahreszeugnis in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Fotokopie und gegebenenfalls das Eignungsgutachten nach § 4 Abs. 1 Ziffer 2, unter Angabe des in Frage kommenden Berufsfeldes oder der gewünschten Berufsrichtung, beizufügen.
Berufsfachschule zum mittleren Bildungsabschluss
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