Automobilkaufmann/frau - Prüfungen/Weiterbildung

Alle Schülerinnen und Schüler haben sich einer Zwischenprüfung und einer Abschlussprüfung zu stellen.

Die schriftliche Zwischenprüfung erfolgt in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres und stellt die Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung dar.

Die schriftliche Abschlussprüfung erfolgt am Ende des dritten Lehrjahres und gliedert sich in folgende Bereiche:

 

Vertriebs- und Serviceleistungen

120 Minuten

2 komplexe, praxisbez. Aufgaben

100 Punkte

Finanzdienstleistungen

120 Minuten

1 komplexe, praxisbez. Aufgabe

100 Punkte

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten

 gebundene Aufgaben

100 Punkte

Die Ausbildung wird mit einer praktischen, stark handlungsorientierten mündlichen Prüfung abgeschlossen.