Automobilkaufmann/frau - Prüfungen/Weiterbildung
Alle Schülerinnen und Schüler haben sich einer Zwischenprüfung und einer Abschlussprüfung zu stellen.
Die schriftliche Zwischenprüfung erfolgt in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres und stellt die Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung dar.
Die schriftliche Abschlussprüfung erfolgt am Ende des dritten Lehrjahres und gliedert sich in folgende Bereiche:
Vertriebs- und Serviceleistungen | 120 Minuten | 2 komplexe, praxisbez. Aufgaben | 100 Punkte |
Finanzdienstleistungen | 120 Minuten | 1 komplexe, praxisbez. Aufgabe | 100 Punkte |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten | gebundene Aufgaben | 100 Punkte |
Die Ausbildung wird mit einer praktischen, stark handlungsorientierten mündlichen Prüfung abgeschlossen.