Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Prüfungen und Weiterbildung
Die für den Abschluss des Ausbildungsberufes Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel notwendigen Prüfungen werden vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt.
Zwischenprüfung |
|
Termin | In der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres (Herbst oder Frühjahr) |
Gegenstand |
- Arbeitsorganisation - Warenwirtschaft - Wirtschafts- und Sozialkunde
|
Abschlussprüfung |
|
Termin | Vor dem Ende des dritten Ausbildungsjahres (Winter oder Sommer) |
Gegenstand | Inhalte der betrieblichen Ausbildung und Lehrstoff des |
Prüfungsfächer der schriftlichen Prüfung |
|
Fallbezogens Fach- gespräch(etwa sechs bis acht Wochen nach der schriftlichen Prüfung) | Prüfungsgespräch |
Wiederholung:
Nicht bestandene Abschlussprüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden, wobei einzelne bestandene Prüfungen auf Antrag angerechnet werden können.
Weiterbildungsmöglichkeiten:
Nach Abschluss der Berufsausbildung bieten sich für Kaufleute im Groß- und Außenhandel eine Reihe von Weiterbildungsmöglichkeiten an, so z.B.
als Handelsfachwirt/in
Fachwirt/in - Außenhandel oder als
staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in Fachrichtung Betriebswirtschaft
staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in für Absatz- und Werbewesen bzw. Außenwirtschaft
Kaufleute im Groß- und Außenhandel, die über die Fachhochschulreife bzw. die allgemeine Hochschulreife verfügen, können sich durch entsprechende Studiengänge beispielsweise zum/zur Diplom-Betriebswirt/in, zum/zur Diplom-Kaufmann/Diplom-Kauffrau (FH) oder zum/zur Diplom-Kaufmann/Diplom-Kauffrau (Uni) qualifizieren.