Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachoberschule Organisationsform A kann aufgenommen werden, wer folgende Nachweise
erbringt:
- Den mittleren Abschluss, nachgewiesen durch
- ein Abschlusszeugnis der Realschule,
- ein Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule,
- ein Zeugnis der Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe,
- ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
- Die Eignungsfeststellung der abgebenden Schule.
- Die schriftliche Zusage eines Betriebes/einer Verwaltung für ein einjähriges Praktikum.
- Eine Bescheinigung über die Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit (bei Unterbrechung der Schulzeit) oder über die Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule (bei direktem Übergang).
- Die Erklärung, ob und ggf. wann und wo bereits einmal die Fachoberschule besucht wurde (entfällt bei direkter Anmeldung über die abgebende Schule aus der Sekundarstufe I).
In die Fachoberschule Organisationsform B kann aufgenommen werden, wer folgende Nachweise erbringt:
- Den mittleren Abschluss mit Eignung.
- Die Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf oder den Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst.
- Die Erklärung, ob und ggf. wann und wo bereits einmal die Fachoberschule besucht wurde.