Aufnahmevoraussetzungen

In die Fachoberschule Organisationsform A kann aufgenommen werden, wer folgende Nachweise
erbringt:

  1. Den mittleren Abschluss, nachgewiesen durch
    • ein Abschlusszeugnis der Realschule,
    • ein Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule,
    • ein Zeugnis der Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe,
    • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
  2. Die Eignungsfeststellung der abgebenden Schule.
  3. Die schriftliche Zusage eines Betriebes/einer Verwaltung für ein einjähriges Praktikum.
  4. Eine Bescheinigung über die Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit (bei Unterbrechung der Schulzeit) oder über die Schullaufbahnberatung durch die abgebende Schule (bei direktem Übergang).
  5. Die Erklärung, ob und ggf. wann und wo bereits einmal die Fachoberschule besucht wurde (entfällt bei direkter Anmeldung über die abgebende Schule aus der Sekundarstufe I).

In die Fachoberschule Organisationsform B kann aufgenommen werden, wer folgende Nachweise erbringt:

  1. Den mittleren Abschluss mit Eignung.
  2. Die Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf oder den Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst.
  3. Die Erklärung, ob und ggf. wann und wo bereits einmal die Fachoberschule besucht wurde.