Voraussetzungen für die Weiterbildung in der Teilzeitform

Voraussetzungen für die Weiterbildung in der Teilzeitform 

sind:

eine abgeschlossene kaufmännisch-verwaltende Berufsausbildung einschließlich Berufsschul-Abschluss und mindestens eine einjährige einschlägige Berufspraxis (die auch während der Fachschulausbildung asbsolviert werden kann: dadurch wird eine Weiterbildung unmittelbar nach einer Erstausbildung berufsbegleitend möglich)

oder:

der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung zur staatlich geprüften Assistentin/ zum staatlich geprüften Assistenten in Verbindung mit einer entsprechenden Berufspraxis von einem Jahr (die auch während der Fachschulausbildung asbsolviert werden kann - vgl. oben)

oder: 

eine mindestens fünfjährige einschlägige berufliche Tätigkeit sowie das Bestehen einer Feststellungsprüfung, in der Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen, falls Sie keine abgeschlossene kaufmännisch-verwaltende Berufsausbildung haben.